Anleinpflicht auch im Güterverkehrszentrum JadeWeserPort

15.04.2024

Aus gegebenem Anlass weist die Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG daraufhin, dass auch im Bereich des Güterverkehrszentrums, welches sich im Eigentum der Gesellschaft befindet, eine Anleinpflicht für Hunde gilt. Laut geltender GVZ-Ordnung ist das Betreten der Ansiedlungsflächen verboten und das Mitbringen von Tieren untersagt. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass aktuell das Führen von Hunden an der Leine bei Nutzung der Fuß- und Radwege nur geduldet wird. Gegebenenfalls brütende Vögel im GVZ könnten durch freilaufende Hunde ebenfalls stark gestört werden. Sowohl die Mitarbeiter*innen des Port Office (Hafenaufsicht) als auch des zuständigen Fachbereichs der Stadt Wilhelmshaven werden vermehrt Kontrollen im GVZ durchführen und auf diese Pflichten hinweisen.

Die GVZ-Ordnung ist bei Bedarf zum Abruf auf der Homepage www.jadeweserport.de verfügbar.