Herzlich willkommen!
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Betreuung der Schiffe und den reibungslosen Betrieb an der Kaje und im Servicehafen geht – und natürlich rund um die Uhr (24/7) für Sie erreichbar:
Tel.: +49 (0) 44 21 – 40 980 999
Fax: +49 (0) 44 21 – 40 980 998
E-Mail: portoffice-whv@nports.de
Funk: UKW-Kanal 11 – Rufzeichen “Wilhelmshaven PORT“
Adresse:
Dienstleistungszentrum, 3. OG
Pazifik 1
26388 Wilhelmshaven
Schiffsanmeldung
Erst melden, dann einlaufen
Die Meldeverpflichtung ergibt sich aus den derzeit geltenden Gesetzestexten wie der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV), der Niedersächsischen Hafenordnung (NHafenO), dem Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) und dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG). In einzelnen Fällen sind Befreiungen von der Meldeverpflichtung möglich.
Für nicht meldepflichtige Schiffe gibt es die Möglichkeit, das JWP-Portal zur privatrechtlichen Anmeldung zu nutzen. Sämtliche hafenspezifische Regularien für einen Anlauf am JadeWeserPort sowie alle weiteren für Sie wichtigen Unterlagen finden Sie unter Downloads.
Abfallentsorgung
Wir übernehmen ihren Abfall
Die Entsorgungspauschalen richten sich nach Schiffsgrößenklassen und werden getrennt nach MARPOL I und MARPOL V abgerechnet.
Die Abfallentsorgung erfolgt durch die im Schiffsabfallbewirtschaftungsplan (SABP) genannten Unternehmen. Im SABP finden Sie auch Hinweise auf einen Ansprechpartner, sollte es im Rahmen der Entsorgung zu Problemen kommen.
Es besteht die Möglichkeit, von der Entsorgungspflicht nach § 35 Abs. 2 NAbfG bzw. bei Vorlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch die Hafenbehörde nach § 35 Abs. 3 NAbfG befreit zu werden. Nach § 38 Abs. 1 NAbfG ist das Schiff in diesem Fall auch von der Entgeltpflicht entbunden.
Die erforderlichen Formulare „Meldung über Schiffsabfälle“, der „Antrag auf Ausnahmegenehmigung“, der „Antrag auf anteilige Erstattung der tatsächlichen Entsorgungskosten“ bzw. der „Vordruck zur Meldung über angebliche Unzulänglichkeiten von Auffanganlagen in Häfen“ können unter Downloads heruntergeladen werden.
Es gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG“ einschließlich der Preisliste in der jeweils aktuellen Fassung.
Ihr Kontakt zur Abfallentsorgung:
Tel.: +49 (0) 44 21 – 40 980 999
Fax: +49 (0) 44 21 – 40 980 998
E-Mail: portoffice-whv@nports.de
Festmacher
Klarmachen zum Festmachen
Das Entgelt richtet sich nach der Bruttoraumzahl (BRZ) des Schiffes und beträgt:
von BRZ | bis BRZ | Festmachen und Losmachen in € (Gesamtbetrag je Schiff) |
---|---|---|
0 | 60.000 | 1.130,00 |
60.001 | 120.000 | 1.500,00 |
120.001 | < | 1.600,00 |
Rabatte werden gewährt, ab dem
– 50. Anlauf 1,5 %
– 100. Anlauf weitere 1,0 %
– 200. Anlauf weitere 0,5 %
Weitere Kosten entstehen für:
– Wasseranschluss: 42,00 €
– Gangway-Service: 250,00 €
Die Dienstleistung wird im Namen und auf Rechnung der Jade-Dienst GmbH bereitgestellt.
Jade-Dienst GmbH Einsatzleitung
Tel.: +49 (0) 44 21 – 15 45-80
E-Mail: einsatzleitung@jade-dienst.de
Frischwasser
Gut versorgt: mit Frischwasser
Wasser wird im Namen und auf Rechnung des JadeWeserPort bereitgestellt. Das Entgelt für Wasser beträgt z. Zt. 4,09 €/ m³. Die Kosten werden mit dem Hafenentgelt in Rechnung gestellt.
Seitens des Festmacherunternehmens wird gemäß der Allg. Nutzungsbedingungen zusätzlich ein Anschlussentgelt erhoben und abgerechnet.
Es gelten die „Allgemeine Nutzungsbedingungen der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG“ einschließlich der Preisliste in der jeweils aktuellen Fassung.
Ihr Kontakt zur Frischwasserversorgung:
Tel.: +49 (0) 44 21 – 40 980 999
Fax: +49 (0) 44 21 – 40 980 998
E-Mail: portoffice-whv@nports.de
Lotsen
Sicher in den Hafen - und wieder hinaus.
Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade
Am alten Vorhafen 12
27568 Bremerhaven
Tel.: +49 (0) 4 71 – 94 42 42
Fax: +49 (0) 4 71 – 94 42 439
E-Mail: dispo@jadeweserpilot.de
Lotsenwachstation Wilhelmshaven
Schleusenstraße 2
26382 Wilhelmshaven
Tel.: +49 (0) 44 21 – 99 46 97
Fax: +49 (0) 44 21 – 99 46 99
Dienstzeit: 08.00 bis17.00 Uhr
(in der übrigen Zeit über Bremerhaven erreichbar)
Revierlotsen
Schiffe, die unter § 30 Abs. 1 SeeSchStrO fallen (s. u.), sind verpflichtet, den Revierlotsen bereits im Verkehrstrennungsgebiet „Jade Approach“ (zwischen Feuerschiff „GB“ und Tonne „TG18″) an Bord zu nehmen. Dorthin fährt er mit einem Versetzboot. Je nach Wetterlage und/oder Anforderung kann er auch per Hubschrauber versetzt werden.
Die Position des Lotsenfahrzeuges ist in der Nähe der Leuchttonne „3/Jade 2“, bei schlechtem Wetter in der Nähe von Minseneroog.
Fahrstrecke | Schiffstyp | Länge / Breite / Tiefgang in Meter |
---|---|---|
1. Einlaufend von der jeweiligen Positionen des Lotsenschiffes (ausgenommen Nord-Reede, Neue Weser-Reede und Reede von Wilhelmshaven) | a) Tankschiffe i.S. von § 30 Abs. 1 SeeSchStrO | alle |
b) andere Seeschiffe | ab 90 / ab 13 / ab 8 |
|
2. Zwischen der Lotsenversetzposition im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" und der jeweiligen Position des Lotsenschiffes und umgekehrt | a) Tankschiffe i.S. von § 30 Abs. 1 SeeSchStrO | ab 150 / ab 23 / k.A. |
b) andere Massen-gutschiffe | ab 250 / ab 40 / ab 13,5 |
|
c) andere Seeschiffe | ab 350 / ab 45 / k.A. | |
3. Auslaufend vom Lotsenschiff bis zur Außenposition des Lotsenschiffes im Bereich der Leuchttonne "3/Jade2", wenn das Lotsenboot seine Position wegen schlechten Wetters weseraufwärts verlegt hat | Seeschiffe, die keine Tank-schiffe i.S. von § 30 Abs. 1 SeeSchStrO sind | ab 170 / ab 28 / k.A. |
Radarberatung
Der Schiffsverkehr in der Deutschen Bucht und auf der Jade wird mittels Radar überwacht und durch ein Maritimes Verkehrssicherungssystem unterstützt. Schiffe mit einer Länge von mehr als 50 Metern sind verpflichtet, das Einlaufen und Auslaufen bei der Verkehrszentrale Wilhelmshaven zu melden.
Landradarberatung wird erteilt von „Jade-Radar“; UKW Kanal 16/63/20
- bei Sichtweiten unter 2.000 m zwischen Leuchttonne „3/Jade2“ und Wilhelmshaven
- wenn das Lotsenfahrzeug auf Schlechtwetter-Position ist, für die Fahrtstrecke bis zum Lotsenfahrzeug bzw. bei auslaufenden Schiffen vom Lotsenfahrzeug bis zum Ende des Reviers
- wenn Leuchttonnen wegen Eisgangs eingezogen sind und aus diesem Grund eine Landradarberatung erforderlich ist
- Anordnung aus schifffahrtspolizeilichen Gründen
- auf Anforderung durch die Schiffsführung
Eine Landradarberatung befreit nicht von der Lotsenannahmepflicht.
Hafenlotsen
Hafenlotsen stehen zu jeder Zeit zur Verfügung. Einkommende Fahrzeuge werden im Regelfall in Abhängigkeit von der Schiffsgröße, dem Tiefgang und dem einzunehmenden Liegeplatz ab der Tonne „33″ mit Hafenlotsen besetzt. Der Hafenkapitän kann in besonderen Fällen die Annahme eines Lotsen verfügen.
Überseelotsen
Überseelotsen können bei der Lotsenbrüderschaft Elbe, Lotsbezirk II in Brunsbüttel angefordert werden.
Tel.: 0 48 52 – 8 72 46
Fax: 0 48 52 – 8 74 87 (werktags 07:30 – 15:30 Uhr)
Fax: 0 48 52 – 8 71 65 (alle anderen Zeiten)
Zudem besteht die Möglichkeit, auf den küstennahen Verkehrswegen in der inneren Deutschen Bucht Lotsenberatung in Anspruch zu nehmen. Lotsenstrecke ist der Schifffahrtsweg von der Versetzposition südlich Leuchttonne „Borkumriff“ bis zu den Außenpositionen der Lotsenschiffe (Jade/Weser/Elbe).