Anleinpflicht für Hunde im GVZ JadeWeserPort
Anleinpflicht auch im Güterverkehrszentrum JadeWeserPort
Wilhelmshaven, 07. April 2026 – Aus gegebenem Anlass weist die Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG darauf hin, dass auch im Bereich des Güterverkehrszentrums, welches sich im Eigentum der Gesellschaft befindet, die bestehende Anleinpflicht für Hunde in freier Landschaft gilt. Gegebenenfalls brütende Vögel im GVZ könnten andernfalls durch freilaufende Hunde stark gestört werden. Laut geltender GVZ-Ordnung ist das Betreten der Ansiedlungsflächen verboten und das Mitbringen von Tieren untersagt. Wir weisen darauf hin, dass unsere Gesellschaft aktuell das Führen von Hunden an der Leine bei Nutzung der Fuß- und Radwege nur duldet.
Die GVZ-Ordnung ist bei Bedarf zum Abruf auf der Homepage des JadeWeserPort verfügbar.
